NUTZUNGSBEDINGUNGEN „CALEMO“

WEB-APPLIKATION FÜR GUTSCHEINAUSSTELLER

Alle personenbezogenen Ausdrücke werden geschlechtsneutral der deutschen Sprache entsprechend verwendet.

I. ALLGEMEINES

1. PRÄAMBEL

1.1 Unter www.calemo.at bietet die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck (im Folgendem kurz: „FG“) eine digitale Plattform zum Erwerb und zur Einlösung von digitalen Geldguthaben bzw. Gutscheinen für Taxidienstleistungen mit teilnehmenden österreichischen Partnertaxiunternehmen an (in der Folge kurz als „Calemo-Web-Applikation“).

1.2 Unternehmen, Vereine oder Gemeinden können über www.calemo.at kostengünstige und einfache Mobilitätslösungen anbieten und für eine etwaige Veranstaltung, wie beispielsweise Firmenfeiern oder aber Vereinsveranstaltungen (in der Folge als „Gutscheinkampagne“ bezeichnet), Kampagnen definieren und dazugehörige Taxigutscheine ausgeben.

2. ZIELGRUPPE

2.1 Zielgruppe der „Calemo“-Web-Applikation sind somit juristische Personen, wie Gemeinden, Vereine oder sonstige Unternehmen (in der Folge als „Gutscheinaussteller“ oder „Nutzer“ bezeichnet), die digitale Taxigutscheine erwerben und einem jeweiligen Adressatenkreis zur Verfügung stellen können.

3. GELTUNGSBEREICH DER AGB

3.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung bzw. den Erwerb der von der FG angebotenen Web-Applikation mit sämtlichen ihrer Inhalte, Funktionen, Dienste und Zubehör sowie für sämtliche Verträge, die zwischen den Nutzern und der FG über das System abgeschlossen werden.

3.2 Die Nutzung des Systems sowie der Zugriff auf die digitalen Inhalte ist ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und ohne Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von FG nicht möglich oder gestattet (siehe Punkt II. 5).

3.3 Es kommen ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung zur Anwendung. Allfällige Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.4 Die FG behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu ändern. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Veröffentlichung den neuen Nutzungsbedingungen, so gelten diese neuen Nutzungsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung der vierwöchigen Frist hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen, so wird das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist von der FG aufgekündigt und der Account des Nutzers deaktiviert.

II. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1.1 Die Calemo-Web-Applikation kann unter www.calemo.at abgerufen werden.

1.2 Unter dem Reiter „Gemeinden“, „Vereine“ und „Unternehmen“ kann sich der Nutzer seine Benutzergruppe auswählen und sich kostenlos registrieren und einen Account anlegen.

1. REGISTRIERUNG UND ACCOUNT

1.1 Für die Nutzung der Calemo-Web-Applikation muss sich der Nutzer registrieren und einen Account erstellen. Die Registrierung eines Accounts ist für alle Nutzer kostenlos.

1.2 Ein Account kann grundsätzlich nur von einem Nutzer alleine auf seinen eigenen Namen registriert werden. Die Nutzungslizenz gilt jeweils nur für den registrierten Nutzer.

1.3 Mit der Registrierung schließt der Nutzer einen Vertrag mit der FG über die Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation ab, der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und nimmt die Datenschutzerklärung der FG zur Kenntnis (siehe Punkt II. 5).

1.4 Mit Registrierung und Einrichtung eines Accounts erhält der Nutzer als Inhaber des Accounts Zugang und Verfügungshoheit für seinen exklusiven Bereich mit digitalen Gutscheinen bzw. Guthaben für Taxidienstleistungen und kann in ihrem jeweiligen Account eine entsprechende Kampagne definieren (in der Folge als „Dashboard“ bezeichnet).

1.5 Über das Dashboard der Calemo-Web-Applikation kann der Gutscheinaussteller die jeweiligen Kampagnen einsehen; insbesondere kann er den Status (aktiv/inaktiv), das Budget (Verbrauch des Budgets), den Einlösungsstand der Gutscheine, den Wert und Restwert der jeweiligen Calemo-Gutscheine, den Gültigkeitszeitraum sowie ein Gesamtbudget und diverse Einschränkungen festlegen.

2. ERHEBUNG PERSONENBEZOGENE DATEN UND RICHTIGKEIT

2.1 Der Nutzer willigt ein, zu den im Registrierungsprozess angeforderten (personenbezogen) Daten nur wahrheitsgetreue, korrekte, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese zu verwalten und zu aktualisieren.

Daten, die im Zuge des Anlegens eines Kontos abgefragt werden, sind unter anderem Name des Unternehmens/des Vereins/der Gemeinde, Vorname und Nachname des Verantwortlichen, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Bundesland und E-Mail-Adresse und Passwort.

2.2 Zudem bestätigt der Nutzer bei Registrierung eines Gutscheinausstellerkontos, Unternehmer und nicht Verbraucher im Sinne des KSchG zu sein.

2.3 Ändern sich bei der Registrierung angegebene Daten des Nutzers, so hat er diese umgehend im System zu aktualisieren.

3. VERTRAULICHKEIT DER DATEN, MISSBRAUCH UND HAFTUNG

3.1 Der Nutzer stimmt zu, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder falsche Angaben zu seiner Identität oder seiner Verbindung zum Unternehmen/Verein oder zur Gemeinde zu machen; dies umfasst die Verwendung des Benutzernamens, Kennworts oder anderer Kontodaten (zB E-Mail-Adresse) einer anderen Person oder des Namens einer anderen Person.

3.2 Der Gutscheinaussteller wird die Zugangsdaten zu seinem Account in seinem Interesse vertraulich behandeln und sie nur an von ihm bestimmte Dritte weitergeben.

3.3 Der Nutzer ist auf eigene Gefahr und eigenes Risiko Inhaber seines Accounts und haftet für einen Missbrauch seines Accounts durch unbefugte Dritte selbst.

4. ÜBERPRÜFUNG DER DATEN UND KONSEQUENZEN BEI MISSBRAUCH

4.1 Die FG behält sich vor, die Richtigkeit der hinterlegten Daten (insbesondere auf Plausibilität hin) zu überprüfen. Eine Überprüfungspflicht trifft die FG allerdings nicht. Eine Identifizierung mittels Ausweisdaten erfolgt keine.

4.2 Die FG ist bei unrichtigen Angaben eines Nutzers oder bei missbräuchlicher Verwendung des Accounts oder bei einem solchen Verdacht berechtigt, den Zugang des Nutzers zu seinem Account zu beschränken oder zu sperren.

4.3 Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Angeboten durch Angabe falscher Alters-, Geschlechts- oder Ortsangaben behält sich die FG vor, strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte gegen den Nutzer einzuleiten.

5. EINWILLIGUNG ZUR VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENE DATEN

5.1 Die Erhebung der unter Punkt II. 1 erwähnten Daten dient der Überprüfung der Berechtigung des Nutzers.

6. DATENSCHUTZ UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG

6.1 Im Rahmen des Vertragsabschlusses mit dem Nutzer speichert und verarbeitet die FG folgende Daten: Name des Unternehmens/des Vereins/der Gemeinde, Vorname und Nachname des Verantwortlichen, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Bundesland) und E-Mail-Adresse und Passwort.

6.2 Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen der FG und dem Nutzer erforderlich sind.

6.3 Wird der Account der „Calemo“-Web-Applikation vom Nutzer aufgrund des von ihm gestellten Antrags bei der FG deaktiviert, werden die gespeicherten Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Daten, die in Zusammenhang mit der Abrechnung benötigt werden, werden daher bei Deaktivierung des Accounts vorerst nicht gelöscht.

6.4 Vom Nutzer freiwillig angegebene Daten werden entsprechend dem vom Nutzer angegebenen bzw angestrebten Zweck verarbeitet und nach Zweckerfüllung gelöscht.

6.5 Der Nutzer hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten FG von ihm erfasst hat.

6.6 Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann er eine Berichtigung der Daten verlangen.

6.7 Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Nutzer außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

6.8 Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Nutzer an folgende Kontaktadresse bei FG wenden:

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Transport und Verkehr (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck)

Sollte der Nutzer der Ansicht sein, dass FG bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, hat er das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde).

7. KAMPAGNEN UND SPEZIALANGEBOTE

7.1 Kampagnen

Die Gutscheinaussteller können über ihren Account für bestimmte Zwecke, wie Veranstaltungen oder Feiern, Gutscheinkampagnen definieren.

Insbesondere kann Folgendes vom Gutscheinaussteller definiert werden:

8. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND VERFÜGBARKEIT

8.1 Der Nutzer hat selbst dafür zu sorgen, dass bei ihm geeignete Software sowie Hardware zur Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation zum Einsatz kommt. Außerdem muss er selbst dafür sorgen, dass er über einen geeigneten Internetzugang verfügt.

8.2 Der Dienst der „Calemo“-Web-Applikation ist grundsätzlich 24 (vierundzwanzig) Stunden pro Tag, 7 (sieben) Tage pro Woche, 52 (zweiundfünfzig) Wochen pro Jahr verfügbar.

8.3 Die FG kann die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Web-Applikation und der darin enthaltenen Funktionen allerdings nicht garantieren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass aus technischen Gründen (zB beim Einspielen von Updates, bei Wartungsarbeiten etc) Unterbrechungen des Systems auftreten können.

8.4 Die FG ist um eine höchstmögliche, uneingeschränkte Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Calemo-Web-Applikation bemüht. Die FG kann nicht gewährleisten, dass diese stets ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht.

8.5 Die FG übernimmt keine Haftung in Fällen eingeschränkter Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“-Web-Applikation, bei Unterbrechungen (bspw. aufgrund technischer Gebrechen), bloße Zugangsverzögerungen oder die teilweise bzw gänzliche Einstellung des Systems, die dazu führen, dass zB Guthaben einer Gutscheinkampagne wegen eines App-Ausfalls nicht eingelöst werden können.

9. DEFINITION DES BUDGETS, ZAHLUNG

9.1 Der Nutzer kann auf seinen Account von ihm jeweils individuell gewählte Geldbudget (in der Folge kurz als „Gesamtbudget“ bezeichnet) festlegen.

9.2 Nach erfolgreichem Anlegen einer Kampagne erhält der Gutscheinaussteller werktags binnen 24 Stunden eine Zahlungsaufforderung durch den Administrator der FG über das angegebene Gesamtbudget der Kampagne.

9.3 Die Bezahlung der Gutscheine erfolgt sodann direkt auf das Sammelanderkonto der FG.

9.4 Die Gutscheinaussteller können die Codes dann auf ihrem Dashboard downloaden.

9.5 Die Gutschein-Codes können zwar bereits vor Eingang der Zahlung downgeloadet werden.

9.6 Erst nach Eingang der Zahlung durch den Gutscheinaussteller wird die Kampagne und die damit zusammenhängenden Gutscheine aktiviert. Die Gutscheine sind erst nach Aktivierung des Codes gültig.

10. GENERIERUNG EINES CODES, ÄNDERUNGEN UND RÜCKZAHLUNG DES RESTBETRAGES

10.1 Jeder Code ist eindeutig und ermöglicht es der FG, das Guthaben einem Nutzer bzw einer Kampagne zuzuordnen.

10.2 Jeder Code kann unterschiedliche Parameter haben, wie zum Beispiel:

10.3 Wurden weniger Gutscheine eingelöst als von einem Gutscheinaussteller für seine jeweilige Kampagne aufgeladen wurden, zahlt die FG den Restbetrag an den jeweiligen Gutscheinaussteller über dessen Anfrage zurück.

10.4 Alternativ kann der Gutscheinaussteller nach Rücksprache mit der FG das Restbudget, welches bei Einlösung einer geringeren Anzahl an Gutscheinen im Rahmen der ersten Kampagne übrig geblieben ist, für eine zweite, Nachfolgekampagne verwenden. Die erste Kampagne läuft einfach aus. Die Textierung für mit der Erstkampagne verknüpften Gutscheine kann nicht geändert werden.

10.5 Der Gutscheinaussteller nimmt zur Kenntnis, dass es ihm jedoch nicht möglich ist, die mit dem jeweiligen Code verknüpften restlichen Parameter, nämlich

im Nachhinein zu ändern.

11. ABRECHNUNG, VERLÄNGERUNGSOPTION / NACHFOLGEKAMPAGNEN

11.1 Über das Dashboard kann der Gutscheinaussteller unter den jeweils aktiven Kampagnen, jeweils den Stand der jeweiligen Einzahlungen, des verbrauchten Guthaben etc. einsehen.

11.2 Am Ende einer jeden Kampagne erhält der Gutscheinaussteller sodann von der FG als Abrechnung eine Aufstellung über die einbezahlten Beträge, über die verbrauchten Guthaben sowie über die Auszahlungen in PDF-Format per E-Mail zugesandt.

11.3 Der Gutscheinersteller hat nach Ende der Kampagne die Möglichkeit, die Kampagne zu verlängern oder sich das Guthaben der jeweiligen Kampagne auszahlen zu lassen.

11.4 Möchte ein Gutscheinaussteller eine Kampagne verlängern (Nachfolgekampagne) und liegt das bisherige Restbudget der zu verlängernden Kampagne unter dem Budget der Nachfolgekampagne, so fordert die FG den Differenzbetrag beim Gutscheinaussteller nach und verpflichtet sich der Gutscheinaussteller die Differenz auf das Sammelanderkonto der FG zur Anweisung zu bringen (zum Einzahlungsvorgang siehe Punkt II. 8).

11.5 Liegt das Budget der Nachfolgekampagne unter dem Restbudget der zu verlängernden Kampagne, so wird die FG dem Gutscheinaussteller den das Budget der Nachfolgekampagne übersteigenden Betrag auszahlen. Die Möglichkeit, das Restguthaben auf dem Sammelanderkonto der FG für spätere, noch nicht ins Leben gerufene Kampagnen liegen zu lassen, ist nicht möglich.

12. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

12.1 Der Vertrag zur Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung der Calemo-Web-Applikation erfolgt durch Deaktivierung des jeweiligen Accounts.

12.2 Auf einem Account vorhandene Guthabenbeträge, die vom Nutzer aufgeladen wurden, sowie Restguthaben aus Papiergutscheinen werden von der FG an den jeweiligen Inhaber des Accounts zurückbezahlt. Die Gutscheinaussteller werden der FG diesbezüglich den IBAN bekannt geben, auf welchen die Rückbuchungen stattfinden sollen.

13. GÜLTIGKEITSDAUER DER GUTSCHEINE

13.1 Gutscheine, die für eine bestimmte Gutscheinkampagne (Firmenfeiern, Dorffeste etc.) ausgegeben werden, sind nur für die jeweiligen Beförderungen in Zusammenhang mit der speziellen Gutscheinkampagne gültig, eine spätere Einlösung durch den Nutzer ist nicht möglich.

14. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

14.1 Der Gutscheinaussteller nimmt zur Kenntnis, dass für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags ausschließlich der entsprechende Taxiunternehmer verantwortlich ist und die FG keine Gewährleistung oder Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags übernehmen kann.

14.2 FG übernimmt auch keine wie immer geartete Haftung für ein Partnertaxiunternehmen, weder für die individuelle Eignung von Taxiunternehmern und/oder die individuelle Fahrtüchtigkeit von Fahrern.

14.3 Die FG haftet auch nicht bei Mängeln, die der Sphäre der Partnertaxiunternehmen zuzuordnen sind (zB mangelhaftes Scangerät, mangelnde Internetverbindung, schlecht eingeschultes Personal oder mangelnde Akzeptanz des Calemo-Systems bei den Fahrern).

14.4 Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen von FG sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Eine Haftung von FG für Sach- oder Personenschäden, die Fahrgästen bei der Inanspruchnahme der Taxidienstleistungen entstehen, ist ausgeschlossen.

14.5 Der Taxiunternehmer ist ein von der FG unabhängiges Unternehmen und alleinig für die ordnungsgemäße Abwicklung der Taxidienstleistungen mit Nutzern, insbesondere für Sicherheit und Pünktlichkeit, jeweils selbst verantwortlich.

14.6 Für Schäden, die Fahrgästen im Rahmen von Taxidienstleistungen entstehen, haftet daher ausschließlich der jeweils beauftragte Taxiunternehmer. Umgekehrt haftet der Fahrgast für Verbindlichkeiten aus Taxidienstleistungen gegenüber dem jeweils beauftragten Taxiunternehmer selbst. Eine Haftung für offene Beförderungsentgelte übernimmt die FG gegenüber den Taxiunternehmen nicht.

14.7 Die Gutscheinaussteller sind für die Inhalte und die ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere auch die Budgetierung, der Kampagnen selbst verantwortlich.

14.8 Die Gutscheinaussteller leisten auch dafür Gewähr, dass die im Zuge der Nutzung des Calemo-Systems zugänglichen und bekanntgewordenen Daten datenschutzkonform verwendet werden. Insbesondere sichern die Gutscheinaussteller zu, Daten in Zusammenhang mit der Erstellung und Ausgabe von Gutscheinen und den damit zusammenhängenden Fahrten nur für interne Zwecke und in anonymisierter Form zu verwenden, sodass eine Rückführbarkeit auf einzelne Subjekte nicht möglich ist.

14.9 Die FG übernimmt keine Haftung in Fällen eingeschränkter Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“ Web-Applikation oder der Fahrgast-App, bei Unterbrechungen (bspw. aufgrund technischer Gebrechen), bloße Zugangsverzögerungen oder die teilweise bzw gänzliche Einstellung des Systems, die dazu führen, dass zB Guthaben einer Gutscheinkampagne (zB wegen eines App-Ausfalls) nicht eingelöst werden können.

14.10 Die Gutscheinaussteller verpflichtet sich, die FG gegenüber Ansprüchen schad- und klaglos zu halten, welche ein Fahrgast oder Taxiunternehmen gegenüber der FG wegen Schwierigkeiten bei der Einlösung von Gutscheinen, dem Verfall von Gutscheinen oder sonstigen Schwierigkeiten bei der Durchführung und Umsetzung von Gutscheinkampagnen oder Spezialangeboten auftreten könnten.

15. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art und Erklärungen gegenüber der FG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.

15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der FG und dem Nutzer findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.

15.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für A-6020 Innsbruck in Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. Die FG ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

15.5 Von den Nutzungsbedingungen abweichende Nebenabreden und Einzelvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einzelvereinbarungen gehen dieser Nutzungsbedingungen vor.

Microsoft Word - AGB (Stand 29.03.2023)[4].docx

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR NUTZER

der „Calemo-App“ (gilt sowohl für die Driver- als auch die Calemo-Kunden-app)


§ 1

Geltungsbereich


    1. „Calemo“ ist eine digitale Plattform der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Tirol (im Folgendem kurz: „FG“). FG betreibt und bietet mit „Calemo“ eine App zum Erwerb und zur Einlösung von digitalen Geldguthaben bzw Gutscheinen für Taxidienstleistungen mit teilnehmenden österreichischen Partnertaxiunternehmen (im Folgenden auch „Calemo“-App oder

      „das System“) an. Zur Teilnahme an den Diensten bzw Angeboten auf der

      „Calemo“-App muss ein Konto (Account) erstellt werden (§ 2.1).


    2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der „Calemo“-App mit sämtlichen ihrer Inhalte, Funktionen, Dienste und dessen Zubehör sowie für sämtliche Verträge, die zwischen den Nutzern des Systems (im Folgenden kurz: „Nutzer“) und FG über das System abgeschlossen werden. Weder die Nutzung des Systems, noch der Zugriff auf die digitalen Inhalte ist ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und ohne Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von FG möglich oder gestattet (siehe § 2.1).


    3. Es kommen ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung zur Anwendung. Allfällige Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.


    4. FG behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu ändern. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Veröffentlichung den neuen Nutzungsbedingungen, so gelten sie als angenommen. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung der vierwöchi-gen Frist hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen, so wird das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist von FG aufgekündigt und der Account des Nutzers gelöscht.


§ 2

Account und Registrierung


    1. Um die „Calemo“-App nutzen zu können, muss sich der Nutzer im System registrieren und einen Account erstellen. Mit der Registrierung schließt der Nutzer einen Vertrag mit FG über die Nutzung der „Calemo“-App ab, stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und nimmt die Datenschutzerklärung von FG zur Kenntnis. Die Registrierung eines Accounts steht dabei natürlichen und juristischen Personen offen. Die Registrierung eines Accounts ist kostenlos.


    2. Der Nutzer hat bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Er willigt ein, zu den im Registrierungsprozess angeforderten personenbezogen Daten nur wahrheitsgetreue, korrekte, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese zu verwalten und zu aktualisieren. Er stimmt zu, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder falsche Angaben zu seiner Identität oder seiner Verbindung zu einer anderen Person zu machen; dies umfasst die Verwendung des Benutzernamens, Kennworts oder anderer Kontodaten (zB E-Mail-Adresse) einer anderen Person oder des Namens einer anderen Person. Ändern sich bei der Registrierung angegebene Daten des Nutzers, so hat er diese umgehend im System zu aktualisieren. FG behält sich vor, die Richtigkeit der hinterlegten Daten zu überprüfen. FG ist bei unrichtigen Angaben eines Nutzers oder bei einem solchen Verdacht berechtigt, dessen Zugang zu seinem Account zu beschränken oder zu sperren.


    3. Ein Account kann nur von einem Nutzer registriert werden. Die Nutzungslizenz gilt jeweils nur für den registrierten Nutzer. Mit Registrierung und Einrichtung eines Accounts erhält der Nutzer als Inhaber des Accounts Zugang und Verfü-gungshoheit für seinen exklusiven Bereich mit digitalen Gutscheinen bzw Guthaben für Taxidienstleistungen.


    4. Der Nutzer wird die Zugangsdaten zu seinem Account in seinem Interesse vertraulich behandeln und sie nur an von ihm bestimmte Dritte weitergeben, die jedoch dem Mitarbeiter- oder Mitgliederkreis von Gemeinden, Vereinen und Unternehmen angehören müssen. Der Nutzer ist auf eigene Gefahr und eigenes Risiko Inhaber seines Accounts und haftet für einen Missbrauch seines Accounts durch unbefugte Dritte selbst.


§ 3

Verfügbarkeit, Leistungsbeschreibung


    1. FG stellt dem Nutzer die „Calemo“-App kostenlos zur Verfügung. Der Nutzer benötigt zur Nutzung der App lediglich ein internetfähiges mobiles Endgerät, wie beispielsweise ein Smartphone oder einen Tablet-PC. Der Nutzer hat selbst dafür zu sorgen, dass bei ihm geeignete Software sowie Hardware zur Nutzung der

      „Calemo“-App zum Einsatz kommt. Außerdem muss er selbst dafür sorgen, dass er über einen geeigneten Internetzugang verfügt.


    2. Der Dienst der „Calemo“-App ist grundsätzlich 24 Stunden pro Tag, sieben Tage pro Woche, 52 Wochen pro Jahr verfügbar. FG kann die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App und der darin enthaltenen Funktionen allerdings nicht garantieren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass aus technischen Gründen (zB beim Einspielen von Updates, bei Wartungsarbeiten etc) Unterbrechungen des Systems auftreten können. FG ist um eine höchstmögliche Verfügbarkeit bemüht, übernimmt jedoch keine Haftung für Unterbrechungen, insbesondere auch bloßen Zugangsverzögerungen, oder die teilweise bzw gänzliche Einstellung des Systems.


    3. Der Nutzer kann zu seinem Account von ihm jeweils individuell gewählte Geldguthaben aufladen, wobei der entsprechende Geldbetrag mittels Kreditkarte oder Direktüberweisung auf ein Sammel-Anderkonto von FG eingezahlt wird. Jede Einzahlung eines Guthabens erfolgt in Verbindung mit zumindest einem oder mehreren Codes, der vom System generiert wird. Die Codes dienen zur Differenzierung bzw Zuordnung von Widmungen des Nutzers, wenn dieser die „Calemo“-App nicht nur als rein bargeldloses Zahlungsmittel (digitale Geldbörse) nutzt, sondern als gewidmeten Gutschein in einem definierten „Gutscheinprojekt“ (zB für Taxidienstleistungen zu und von einer bestimmten Veranstaltung) einsetzen will. Differenziert werden kann je Code zB die Textierung eines „Gutscheinprojekts“, die Höhe des einzelnen Gutscheinwerts, der maximal pro Fahrt einlösbare Betrag sowie die Anzahl der Gutscheine in einem jeweiligen „Gutscheinprojekt“ oder eine zeitliche Befristung der Gutscheine.


    4. Der Nutzer kann sein auf seinem Account vorhandenes Guthaben als Zahlung bzw Teilzahlung auf das vom Partnertaxiunternehmen verrechnete Taxientgelt


      einlösen. Die Einlösung von Guthabenbeträgen erfolgt durch den Taxifahrer im Zuge eines Scanvorgangs

      1. entweder durch virtuelle Abbuchung des verrechneten Taxientgelts von einem entsprechenden Guthaben auf der „Calemo“-App

      2. oder zusätzlich mittels Code, mit dem eine Zuordnung zu einem „Gutschein-projekt“ erfolgt.


    5. Mit dem Code ist FG in der Lage, Gutscheine einem Nutzer bzw „Gutscheinpro-jekt“ zuordnen. Wurden weniger Gutscheine eingelöst als von einem Nutzer für sein jeweiliges „Gutscheinprojekt“ aufgeladen wurden, zahlt FG den Restbetrag an den jeweiligen Nutzer über dessen Anfrage zurück. Alternativ dazu kann in solchen Fällen der Nutzer die Textierung für ein mit einem Gutscheinprojekt ver-knüpftes „Gutscheinprojekt“ selbst ändern und mit dem verbliebenen Guthaben-rest ein neues „Gutscheinprojekt“ durchführen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es ihm jedoch nicht möglich ist, die mit dem jeweiligen Code verknüpften restlichen Parameter, nämlich

      • Höhe des einzelnen Gutscheinwerts in einem jeweiligen „Gutscheinprojekt“,

      • Höhe des maximal pro Fahrt einlösbaren Betrages,

      • Anzahl der Gutscheine in einem jeweiligen „Gutscheinprojekt“,

      • zeitliche Befristung der Gutscheine (zB Tag einer bestimmten Veranstaltung),

      im Nachhinein zu ändern.


    6. Die Abwicklung der Bezahlung beim Kauf von Gutscheinen bzw der Aufladung von Guthaben bei Nutzern die als Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetz – KschG idgF gelten, erfolgt durch den Zahlungsdienstleister stripe (Stripe, Inc., 510 Townsend Street, San Francisco, CA 94103, USA). Bei allen anderen Nutzern erfolgt die Bezahlung mittels Direktüberweisung auf ein Sam-mel-Anderkonto von FG. Zahlungen über die App werden von FG jeweils am Monatsende an das jeweilige Partnertaxiunternehmen ausbezahlt. Der Nutzer stimmt auch den AGB von stripe zu (siehe https://stripe.com/at/legal/end-users).


§ 4

Pflichten des Nutzers


    1. Der Nutzer hat bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen (siehe § 2.2).


    2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Entgelt für die abgeschlossenen Beförderungs-verträge selbst an den Taxiunternehmer zu bezahlen. Er kann sein auf seinem Account vorhandenes Guthaben nur bei den ausgewiesenen Partnertaxiunternehmen einlösen und wird sich vor Fahrtantritt selbst darüber informieren, ob das von ihm gewählte Taxi zu einem Partnertaxiunternehmen gehört.


§ 5

Vertragsdauer, Vertragsbeendigung


    1. Der Vertrag zur Nutzung der „Calemo“-App wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt durch Löschung des jeweiligen Accounts.


    2. Auf einem Account vorhandene Guthabenbeträge, die vom Nutzer mittels Kreditkarte auf die Calemo-App geladen wurden, werden von FG an den jeweiligen Inhaber des Accounts abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,-über dessen Anforderung zurückbezahlt. Der Inhaber des Accounts hat dabei seine Anspruchsberechtigung und Identität nachzuweisen.


§ 6

Gewährleistung, Schadenersatz


    1. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags ausschließlich der entsprechende Taxiunternehmer verantwortlich ist und FG keine Gewährleistung oder Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags übernehmen kann. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind vom Nutzer direkt an den ausführenden Taxiunternehmer zu richten bzw zu begleichen.


    2. FG übernimmt keine wie immer geartete Haftung für ein Partnertaxiunternehmen, weder für die individuelle Eignung von Taxiunternehmern und/oder die individuelle Fahrtüchtigkeit von Fahrern.


    3. FG ist um die uneingeschränkte Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“-App bemüht, kann aber nicht gewährleisten, dass diese stets ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Insbesondere haftet FG nicht bei technischen Gebrechen, insbesondere in Fällen eingeschränkter Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“-App, die dazu führen, dass zB Guthaben eines „Gutscheinpro-jekts“ wegen eines App-Ausfalls nicht eingelöst werden können. Weiters haftet FG auch nicht bei Mängeln, die der Sphäre der Partnertaxiunternehmen zuzuordnen sind (zB mangelhaftes Scangerät, mangelnde Internetverbindung).


    4. Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen von FG sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Eine Haftung von FG für Schäden, die Nutzern bei Taxidienstleistungen entstehen, ist ausgeschlossen. Der Taxiunternehmer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Taxidienstleistungen mit Nutzern, insbesondere für Sicherheit und Pünktlichkeit, jeweils selbst verantwortlich. Für Schäden, die Nutzern im Rahmen von Taxidienstleistungen entstehen, haftet daher ausschließlich der jeweils beauftragte Taxiunternehmer. Umgekehrt haftet der Nutzer für Verbindlichkeiten aus Taxidienstleistungen gegenüber dem jeweils beauftragten Taxiunternehmer selbst.


§ 7

Datenschutz


    1. Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet FG Vorname und Nachname bzw Firmenbezeichnung, E-Mail-Adresse, IBAN und Postanschrift des Nutzers sowie eine elektronische Kopie eines gültigen Lichtbildausweises von Partnertaxiunternehmen selbst bzw über Hostinganbieter mit denen jeweils eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen wurde. Sofern Zahlungen direkt über die App getätigt werden, speichert und verarbeitet FG weiters die Kreditkar-tennummer, die Kartenprüfnummer, Angaben zur Gültigkeitsdauer der Kreditkarte sowie den Vornamen und Nachnamen des Karteninhabers. Diese Daten werden – sofern keine darüberhinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt – lediglich zum Zweck der Abwicklung der Bezahlung verarbeitet. Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen FG und dem Nutzer erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten kann daher die „Calemo“-App nicht ihre Dienste erbringen. Wird der


      Account der „Calemo“-App vom Nutzer gelöscht, werden auch die gespeicherten Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Nutzer, gesetzliche Aufbewahrungs-fristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich an den Zahlungsdienstleister stripe sowie an Taxiunternehmer, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags bzw zur Wahrung der berechtigten Interessen des Taxiunternehmers unbedingt notwendig ist. Vom Nutzer freiwillig angegebene Daten werden entsprechend dem vom Nutzer angegebenen bzw angestrebten Zweck verarbeitet und nach Zweckerfüllung gelöscht.


    2. Der Nutzer hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten FG von ihm erfasst hat. Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann er eine Berichtigung der Daten verlangen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Nutzer außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18f DSGVO) sowie auf Da-tenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.eu-ropa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE


      Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Nutzer an folgende Kontaktadresse bei FG wenden:

      Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Transport und Verkehr (Wilhelm-Greil-Straße 7,

      6020 Innsbruck)


    3. Sollte der Nutzer der Ansicht sein, dass FG bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, hat er das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde).


§ 8

Gerichtsstand und Schlussbestimmungen


    1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art und Erklärungen gegenüber FG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfor-dernis abzugehen.


    2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen FG und dem Nutzer findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen


      Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.


    3. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Nutzer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das für A-6020 Innsbruck in Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. FG ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.


    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

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