Alle personenbezogenen Ausdrücke werden geschlechtsneutral der deutschen Sprache entsprechend verwendet.
1.1 Unter www.calemo.at bietet die Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck (im Folgendem kurz: „FG“) eine digitale Plattform zum Erwerb und zur Einlösung von digitalen Geldguthaben bzw. Gutscheinen für Taxidienstleistungen mit teilnehmenden österreichischen Partnertaxiunternehmen an (in der Folge kurz als „Calemo-Web-Applikation“).
1.2 Unternehmen, Vereine oder Gemeinden können über www.calemo.at kostengünstige und einfache Mobilitätslösungen anbieten und für eine etwaige Veranstaltung, wie beispielsweise Firmenfeiern oder aber Vereinsveranstaltungen (in der Folge als „Gutscheinkampagne“ bezeichnet), Kampagnen definieren und dazugehörige Taxigutscheine ausgeben.
2.1 Zielgruppe der „Calemo“-Web-Applikation sind somit juristische Personen, wie Gemeinden, Vereine oder sonstige Unternehmen (in der Folge als „Gutscheinaussteller“ oder „Nutzer“ bezeichnet), die digitale Taxigutscheine erwerben und einem jeweiligen Adressatenkreis zur Verfügung stellen können.
3.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung bzw. den Erwerb der von der FG angebotenen Web-Applikation mit sämtlichen ihrer Inhalte, Funktionen, Dienste und Zubehör sowie für sämtliche Verträge, die zwischen den Nutzern und der FG über das System abgeschlossen werden.
3.2 Die Nutzung des Systems sowie der Zugriff auf die digitalen Inhalte ist ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und ohne Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von FG nicht möglich oder gestattet (siehe Punkt II. 5).
3.3 Es kommen ausschließlich diese Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung zur Anwendung. Allfällige Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.4 Die FG behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen zu ändern. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Veröffentlichung den neuen Nutzungsbedingungen, so gelten diese neuen Nutzungsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung der vierwöchigen Frist hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen, so wird das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist von der FG aufgekündigt und der Account des Nutzers deaktiviert.
1.1 Die Calemo-Web-Applikation kann unter www.calemo.at abgerufen werden.
1.2 Unter dem Reiter „Gemeinden“, „Vereine“ und „Unternehmen“ kann sich der Nutzer seine Benutzergruppe auswählen und sich kostenlos registrieren und einen Account anlegen.
1.1 Für die Nutzung der Calemo-Web-Applikation muss sich der Nutzer registrieren und einen Account erstellen. Die Registrierung eines Accounts ist für alle Nutzer kostenlos.
1.2 Ein Account kann grundsätzlich nur von einem Nutzer alleine auf seinen eigenen Namen registriert werden. Die Nutzungslizenz gilt jeweils nur für den registrierten Nutzer.
1.3 Mit der Registrierung schließt der Nutzer einen Vertrag mit der FG über die Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation ab, der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und nimmt die Datenschutzerklärung der FG zur Kenntnis (siehe Punkt II. 5).
1.4 Mit Registrierung und Einrichtung eines Accounts erhält der Nutzer als Inhaber des Accounts Zugang und Verfügungshoheit für seinen exklusiven Bereich mit digitalen Gutscheinen bzw. Guthaben für Taxidienstleistungen und kann in ihrem jeweiligen Account eine entsprechende Kampagne definieren (in der Folge als „Dashboard“ bezeichnet).
1.5 Über das Dashboard der Calemo-Web-Applikation kann der Gutscheinaussteller die jeweiligen Kampagnen einsehen; insbesondere kann er den Status (aktiv/inaktiv), das Budget (Verbrauch des Budgets), den Einlösungsstand der Gutscheine, den Wert und Restwert der jeweiligen Calemo-Gutscheine, den Gültigkeitszeitraum sowie ein Gesamtbudget und diverse Einschränkungen festlegen.
2.1 Der Nutzer willigt ein, zu den im Registrierungsprozess angeforderten (personenbezogen) Daten nur wahrheitsgetreue, korrekte, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und diese zu verwalten und zu aktualisieren.
Daten, die im Zuge des Anlegens eines Kontos abgefragt werden, sind unter anderem Name des Unternehmens/des Vereins/der Gemeinde, Vorname und Nachname des Verantwortlichen, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Bundesland und E-Mail-Adresse und Passwort.
2.2 Zudem bestätigt der Nutzer bei Registrierung eines Gutscheinausstellerkontos, Unternehmer und nicht Verbraucher im Sinne des KSchG zu sein.
2.3 Ändern sich bei der Registrierung angegebene Daten des Nutzers, so hat er diese umgehend im System zu aktualisieren.
3.1 Der Nutzer stimmt zu, sich nicht als eine andere Person auszugeben oder falsche Angaben zu seiner Identität oder seiner Verbindung zum Unternehmen/Verein oder zur Gemeinde zu machen; dies umfasst die Verwendung des Benutzernamens, Kennworts oder anderer Kontodaten (zB E-Mail-Adresse) einer anderen Person oder des Namens einer anderen Person.
3.2 Der Gutscheinaussteller wird die Zugangsdaten zu seinem Account in seinem Interesse vertraulich behandeln und sie nur an von ihm bestimmte Dritte weitergeben.
3.3 Der Nutzer ist auf eigene Gefahr und eigenes Risiko Inhaber seines Accounts und haftet für einen Missbrauch seines Accounts durch unbefugte Dritte selbst.
4.1 Die FG behält sich vor, die Richtigkeit der hinterlegten Daten (insbesondere auf Plausibilität hin) zu überprüfen. Eine Überprüfungspflicht trifft die FG allerdings nicht. Eine Identifizierung mittels Ausweisdaten erfolgt keine.
4.2 Die FG ist bei unrichtigen Angaben eines Nutzers oder bei missbräuchlicher Verwendung des Accounts oder bei einem solchen Verdacht berechtigt, den Zugang des Nutzers zu seinem Account zu beschränken oder zu sperren.
4.3 Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Angeboten durch Angabe falscher Alters-, Geschlechts- oder Ortsangaben behält sich die FG vor, strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte gegen den Nutzer einzuleiten.
5.1 Die Erhebung der unter Punkt II. 1 erwähnten Daten dient der Überprüfung der Berechtigung des Nutzers.
6.1 Im Rahmen des Vertragsabschlusses mit dem Nutzer speichert und verarbeitet die FG folgende Daten: Name des Unternehmens/des Vereins/der Gemeinde, Vorname und Nachname des Verantwortlichen, Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Bundesland) und E-Mail-Adresse und Passwort.
6.2 Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen der FG und dem Nutzer erforderlich sind.
6.3 Wird der Account der „Calemo“-Web-Applikation vom Nutzer aufgrund des von ihm gestellten Antrags bei der FG deaktiviert, werden die gespeicherten Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Daten, die in Zusammenhang mit der Abrechnung benötigt werden, werden daher bei Deaktivierung des Accounts vorerst nicht gelöscht.
6.4 Vom Nutzer freiwillig angegebene Daten werden entsprechend dem vom Nutzer angegebenen bzw angestrebten Zweck verarbeitet und nach Zweckerfüllung gelöscht.
6.5 Der Nutzer hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten FG von ihm erfasst hat.
6.6 Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann er eine Berichtigung der Daten verlangen.
6.7 Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Nutzer außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
6.8 Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Nutzer an folgende Kontaktadresse bei FG wenden:
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Transport und Verkehr (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck)
Sollte der Nutzer der Ansicht sein, dass FG bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, hat er das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde).
7.1 Kampagnen
Die Gutscheinaussteller können über ihren Account für bestimmte Zwecke, wie Veranstaltungen oder Feiern, Gutscheinkampagnen definieren.
Insbesondere kann Folgendes vom Gutscheinaussteller definiert werden:
8.1 Der Nutzer hat selbst dafür zu sorgen, dass bei ihm geeignete Software sowie Hardware zur Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation zum Einsatz kommt. Außerdem muss er selbst dafür sorgen, dass er über einen geeigneten Internetzugang verfügt.
8.2 Der Dienst der „Calemo“-Web-Applikation ist grundsätzlich 24 (vierundzwanzig) Stunden pro Tag, 7 (sieben) Tage pro Woche, 52 (zweiundfünfzig) Wochen pro Jahr verfügbar.
8.3 Die FG kann die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Web-Applikation und der darin enthaltenen Funktionen allerdings nicht garantieren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass aus technischen Gründen (zB beim Einspielen von Updates, bei Wartungsarbeiten etc) Unterbrechungen des Systems auftreten können.
8.4 Die FG ist um eine höchstmögliche, uneingeschränkte Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Calemo-Web-Applikation bemüht. Die FG kann nicht gewährleisten, dass diese stets ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht.
8.5 Die FG übernimmt keine Haftung in Fällen eingeschränkter Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“-Web-Applikation, bei Unterbrechungen (bspw. aufgrund technischer Gebrechen), bloße Zugangsverzögerungen oder die teilweise bzw gänzliche Einstellung des Systems, die dazu führen, dass zB Guthaben einer Gutscheinkampagne wegen eines App-Ausfalls nicht eingelöst werden können.
9.1 Der Nutzer kann auf seinen Account von ihm jeweils individuell gewählte Geldbudget (in der Folge kurz als „Gesamtbudget“ bezeichnet) festlegen.
9.2 Nach erfolgreichem Anlegen einer Kampagne erhält der Gutscheinaussteller werktags binnen 24 Stunden eine Zahlungsaufforderung durch den Administrator der FG über das angegebene Gesamtbudget der Kampagne.
9.3 Die Bezahlung der Gutscheine erfolgt sodann direkt auf das Sammelanderkonto der FG.
9.4 Die Gutscheinaussteller können die Codes dann auf ihrem Dashboard downloaden.
9.5 Die Gutschein-Codes können zwar bereits vor Eingang der Zahlung downgeloadet werden.
9.6 Erst nach Eingang der Zahlung durch den Gutscheinaussteller wird die Kampagne und die damit zusammenhängenden Gutscheine aktiviert. Die Gutscheine sind erst nach Aktivierung des Codes gültig.
10.1 Jeder Code ist eindeutig und ermöglicht es der FG, das Guthaben einem Nutzer bzw einer Kampagne zuzuordnen.
10.2 Jeder Code kann unterschiedliche Parameter haben, wie zum Beispiel:
10.3 Wurden weniger Gutscheine eingelöst als von einem Gutscheinaussteller für seine jeweilige Kampagne aufgeladen wurden, zahlt die FG den Restbetrag an den jeweiligen Gutscheinaussteller über dessen Anfrage zurück.
10.4 Alternativ kann der Gutscheinaussteller nach Rücksprache mit der FG das Restbudget, welches bei Einlösung einer geringeren Anzahl an Gutscheinen im Rahmen der ersten Kampagne übrig geblieben ist, für eine zweite, Nachfolgekampagne verwenden. Die erste Kampagne läuft einfach aus. Die Textierung für mit der Erstkampagne verknüpften Gutscheine kann nicht geändert werden.
10.5 Der Gutscheinaussteller nimmt zur Kenntnis, dass es ihm jedoch nicht möglich ist, die mit dem jeweiligen Code verknüpften restlichen Parameter, nämlich
im Nachhinein zu ändern.
11.1 Über das Dashboard kann der Gutscheinaussteller unter den jeweils aktiven Kampagnen, jeweils den Stand der jeweiligen Einzahlungen, des verbrauchten Guthaben etc. einsehen.
11.2 Am Ende einer jeden Kampagne erhält der Gutscheinaussteller sodann von der FG als Abrechnung eine Aufstellung über die einbezahlten Beträge, über die verbrauchten Guthaben sowie über die Auszahlungen in PDF-Format per E-Mail zugesandt.
11.3 Der Gutscheinersteller hat nach Ende der Kampagne die Möglichkeit, die Kampagne zu verlängern oder sich das Guthaben der jeweiligen Kampagne auszahlen zu lassen.
11.4 Möchte ein Gutscheinaussteller eine Kampagne verlängern (Nachfolgekampagne) und liegt das bisherige Restbudget der zu verlängernden Kampagne unter dem Budget der Nachfolgekampagne, so fordert die FG den Differenzbetrag beim Gutscheinaussteller nach und verpflichtet sich der Gutscheinaussteller die Differenz auf das Sammelanderkonto der FG zur Anweisung zu bringen (zum Einzahlungsvorgang siehe Punkt II. 8).
11.5 Liegt das Budget der Nachfolgekampagne unter dem Restbudget der zu verlängernden Kampagne, so wird die FG dem Gutscheinaussteller den das Budget der Nachfolgekampagne übersteigenden Betrag auszahlen. Die Möglichkeit, das Restguthaben auf dem Sammelanderkonto der FG für spätere, noch nicht ins Leben gerufene Kampagnen liegen zu lassen, ist nicht möglich.
12.1 Der Vertrag zur Nutzung der „Calemo“-Web-Applikation wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung der Calemo-Web-Applikation erfolgt durch Deaktivierung des jeweiligen Accounts.
12.2 Auf einem Account vorhandene Guthabenbeträge, die vom Nutzer aufgeladen wurden, sowie Restguthaben aus Papiergutscheinen werden von der FG an den jeweiligen Inhaber des Accounts zurückbezahlt. Die Gutscheinaussteller werden der FG diesbezüglich den IBAN bekannt geben, auf welchen die Rückbuchungen stattfinden sollen.
13.1 Gutscheine, die für eine bestimmte Gutscheinkampagne (Firmenfeiern, Dorffeste etc.) ausgegeben werden, sind nur für die jeweiligen Beförderungen in Zusammenhang mit der speziellen Gutscheinkampagne gültig, eine spätere Einlösung durch den Nutzer ist nicht möglich.
14.1 Der Gutscheinaussteller nimmt zur Kenntnis, dass für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags ausschließlich der entsprechende Taxiunternehmer verantwortlich ist und die FG keine Gewährleistung oder Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags übernehmen kann.
14.2 FG übernimmt auch keine wie immer geartete Haftung für ein Partnertaxiunternehmen, weder für die individuelle Eignung von Taxiunternehmern und/oder die individuelle Fahrtüchtigkeit von Fahrern.
14.3 Die FG haftet auch nicht bei Mängeln, die der Sphäre der Partnertaxiunternehmen zuzuordnen sind (zB mangelhaftes Scangerät, mangelnde Internetverbindung, schlecht eingeschultes Personal oder mangelnde Akzeptanz des Calemo-Systems bei den Fahrern).
14.4 Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen von FG sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Eine Haftung von FG für Sach- oder Personenschäden, die Fahrgästen bei der Inanspruchnahme der Taxidienstleistungen entstehen, ist ausgeschlossen.
14.5 Der Taxiunternehmer ist ein von der FG unabhängiges Unternehmen und alleinig für die ordnungsgemäße Abwicklung der Taxidienstleistungen mit Nutzern, insbesondere für Sicherheit und Pünktlichkeit, jeweils selbst verantwortlich.
14.6 Für Schäden, die Fahrgästen im Rahmen von Taxidienstleistungen entstehen, haftet daher ausschließlich der jeweils beauftragte Taxiunternehmer. Umgekehrt haftet der Fahrgast für Verbindlichkeiten aus Taxidienstleistungen gegenüber dem jeweils beauftragten Taxiunternehmer selbst. Eine Haftung für offene Beförderungsentgelte übernimmt die FG gegenüber den Taxiunternehmen nicht.
14.7 Die Gutscheinaussteller sind für die Inhalte und die ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere auch die Budgetierung, der Kampagnen selbst verantwortlich.
14.8 Die Gutscheinaussteller leisten auch dafür Gewähr, dass die im Zuge der Nutzung des Calemo-Systems zugänglichen und bekanntgewordenen Daten datenschutzkonform verwendet werden. Insbesondere sichern die Gutscheinaussteller zu, Daten in Zusammenhang mit der Erstellung und Ausgabe von Gutscheinen und den damit zusammenhängenden Fahrten nur für interne Zwecke und in anonymisierter Form zu verwenden, sodass eine Rückführbarkeit auf einzelne Subjekte nicht möglich ist.
14.9 Die FG übernimmt keine Haftung in Fällen eingeschränkter Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der „Calemo“ Web-Applikation oder der Fahrgast-App, bei Unterbrechungen (bspw. aufgrund technischer Gebrechen), bloße Zugangsverzögerungen oder die teilweise bzw gänzliche Einstellung des Systems, die dazu führen, dass zB Guthaben einer Gutscheinkampagne (zB wegen eines App-Ausfalls) nicht eingelöst werden können.
14.10 Die Gutscheinaussteller verpflichtet sich, die FG gegenüber Ansprüchen schad- und klaglos zu halten, welche ein Fahrgast oder Taxiunternehmen gegenüber der FG wegen Schwierigkeiten bei der Einlösung von Gutscheinen, dem Verfall von Gutscheinen oder sonstigen Schwierigkeiten bei der Durchführung und Umsetzung von Gutscheinkampagnen oder Spezialangeboten auftreten könnten.
15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art und Erklärungen gegenüber der FG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
15.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der FG und dem Nutzer findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.
15.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für A-6020 Innsbruck in Tirol, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. Die FG ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
15.5 Von den Nutzungsbedingungen abweichende Nebenabreden und Einzelvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Einzelvereinbarungen gehen dieser Nutzungsbedingungen vor.